Informationen:

 

 

Unterlagen zum neuen Waffengesetz: 

Seit dem 15. August 2019 gelten das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung. Neu sind folgende halbautomatische Waffen verboten und können nur mit einer Ausnahmebewilligung «klein» erworben werden:

  • zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen und ihre wesentlichen Bestandteile (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)

  • folgende halbautomatischen Zentralfeuerwaffen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG): o Faustfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Patronen), o Handfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Patronen)

  • halbautomatische Handfeuerwaffen, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG)

Sie besitzen bereits eine dieser Waffen? Wenn Ihre Waffe nicht im kantonalen Waffenregister registriert ist, müssen Sie uns den Besitz der Waffe bis zum 14. August 2022 melden. Ordonnanzfeuerwaffen, die Sie direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu Eigentum übernommen haben, sind von dieser Regelung ausgenommen (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG).

beiblatt-formular-meldung-feuerwaffen-d.pdf 125 KB
broschuere_schweizerisches_waffenrecht_de (1).pdf 1'256 KB
formular-meldung-feuerwaffen-d.pdf 220 KB
formular-schiessnachweis-d.pdf 224 KB
gesuch-ausnahmebewilligung-d.pdf 947 KB
gesuch-ausnahmebewilligung-klein-d.pdf 1'161 KB
gesuch-waffenerwerbsschein-d.pdf 642 KB
Revision Waffengesetz Auswirkungen auf das Schiesswesen ausser Dienst 1'087 KB
schriftlicher-vertrag-uebertragung-waffe-d.pdf 68 KB

 

 

Wie erhalte ich eine Besitzbestätigung für eine Waffe:

Für Waffen nach Art. 5 Abs. 1 lit. b – d des Waffengesetzes, welche Sie bei der Fachstelle Waffen, Sprengstoff und Gewerbe mit dem Formular «Meldung über den Besitz von Feuerwaffen» nachmelden, erhalten Sie kostenlos eine Besitzbestätigung. Unter Vorweisung dieser Besitzbestätigung können Sie weiterhin grosse Magazine (Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität) erwerben. Wenn Sie eine kostenlose Besitzbestätigung für bereits im Waffenregister auf Sie registrierte Waffen benötigen (um Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität zu erwerben), können Sie diese ebenfalls bei Kantonspolizei Bern / Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe / Postfach / 3001 Bern mit dem Formular «Meldung über den Besitz von Feuerwaffen» beantragen.